Motorrad

Der beste Weg zum sicheren Fahren für Auto und Motorrad

 

 

 

 

Der Weg zum Führerausweis Mofa /Roller / Töff

 

 

Allgemeines

Für die Kategorien A und Unterkategorie A1 gelten:

Gesuchsformular beim kantonalen Strassenverkehrsamt (Zulassungsbehörde), der Kantonspolizei oder beim Fahrlehrer anfordern und ausfüllen. Mit dem Formular zum Optiker für den Sehtest. Für Bewerber die erstmalig einen LernfahrAusweis der Kat. A, oder A1 anfordern.

  • wird der Lernfahrausweis nach Bestehen der Prüfung der Basistheorie abgegeben.
  • müssen mit der Anmeldung zur Prüfung der Basistheorie der Nachweis über den Besuch des Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen erbracht werden. Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein.
  • müssen den Verkehrskundeunterricht (VKU) während der praktischen Grundschulung besuchen. Der Nachweis vom Kursbesuch ist bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung zu erbringen.
  • Der Lernfahrausweis ist für die Kategorien A und A1 4 Monate gültig.
  • Wenn der Nachweis für die vorgeschriebene praktische Grundschulung erbracht wird, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate.

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Spezialkategorien M (Mofa)

Fahrzeuge bis 50 cm3 / max. 0.9 kW / Geschwindigkeit 30 Km/h

  • Mofatheorie-Prüfung

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Unterkategorie A1 ab 16 Jahren

Fahrzeuge bis 50 cm3 / max. 11 kW Leistung

  • Basistheorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
  • Praktische Grundschulung 8 Stunden
  • Praktische Prüfung
  • Prüfungsfahrzeug:
  • ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen (max. 50 cm3)

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Unterkategorie A1 ab 18 Jahren

  • Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 Kw. Leistung
  • Basistheorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
  • Praktische Grundschulung 8 Stunden
  • Praktische Prüfung
  • Prüfungsfahrzeug:

     
  • ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen
  • Wer bereits im Besitz der Unterkategorie A1 ab 16 Jahren ist kann ab sofort
    Fahrzeuge bis 125 c m3 / max. 11 Kw. Leistung fahrenX

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Unterkategorie A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis

Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 Kw. Leistung

  • Praktische Grundschulung 8 Stunden
  • keine Prüfung

 

Kategorie A (beschränkt) ab 18 Jahren

Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 / max. 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung

 

  • Basistheorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
  • Praktische Grundschulung 12 Stunden
  • Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
    • ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1
    • Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder der UnterkategorieA1 / ist.

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Kategorie A (beschränkt) ab 18 Jahren wenn im Besitze des Ausweises Kat. A1

Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 / max. 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung.

  • Praktische Grundschulung 6 Stunden
  • Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
    • ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie Al

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Kategorie A (unbeschränkt) ab 25 Jahren (Direkteinstieg)

    Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 / über 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung.

    • Basistheorie-Prüfung
    • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
    • Praktische Grundschulung 12 Stunden
    • Praktische Prüfung
      • Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B/ oder der Unterkategorie A1 ist.
      • Prüfungsfahrzeug:
      • ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 3 5 kW mit 2 Sitzplätzen.

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Kategorie A (unbeschränkt) wenn im Besitze des Ausweises Kat. A (beschränkt)

Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 / über 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung.

  • Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben
  • Das heisst "prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt”

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Übergangsbestimmungen

Führerausweis Kat. F

Ab 1. April 2003 möglich (neue Ausweiskategorien)

Übertrag auf Unterkategorie A1

Die bisherige Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises zum Führen von Motorfahrzeugen der neuen Spezialkategorie F sowie der neuen Unterkategorie A1, beschränkt auf Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

  • Keine Berechtigung für Unterkategorie A1 über 45 Km/h
  • Bewerber um Kategorien A1/A/B etc. müssen den normalen Weg zum Führerausweis einschlagen

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Lernfahrausweis Kat. A1 gültig bis nach dem 1.4.03

 

Möglichkeit 1

Ohne Bewilligung der Zulassungsbehörde für den Eintrag Lernfahrausweis Kat. A beschränkt

  • Praktische Grundschulung Stunde
  • Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
    • ein zweirädriges Motorrad mit einem Hubraum bis 125 cm3 , ausgenommen Kleinmotorräder (nach altem Recht)
  • Abgabe Führerausweis der Kategorie A beschränkt
  • (Dieser Weg erfordert eine weitere praktische Prüfung, unabhängig von Fahrpraxis und Alter, zum Aufstieg in die Kategorie A unbeschränkt)

Möglichkeit 2

Mit Bewilligung der Zulassungsbehörde um Eintrag Lernfahrausweis Kat. A beschränkt:

  • Praktische Grundschulung 12 Stunden (inkl. Grundkurs A1 alt)
  • Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
    • ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1
  • Abgabe Führerausweis Kategorie A beschränkt
  • Keine weitere Prüfung beim Aufstieg in die Kategorie A unbeschränkt (nach zwei Jahren Fahrpraxis)

Möglichkeit 3

Mit Bewilligung der Zulassungsbehörde um Eintrag Lernfahrausweis Kat. A unbeschränkt bei Alter über 25 Jahre:

  • Praktische Grundschulung 12 Stunden (inkl. Grundkurs A1 alt)
  • Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
    • ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW mit 2 Sitzplätzen.
  • Abgabe Führerausweis Kategorie A unbeschränkt

Möglichkeit 4

Mit Ausweis Kat. B

  • Praktische Grundschulung 8 Stunden
  • Keine Prüfung
  • Berechtigung nur für Kat. A1 125 cm3 und 11 kW Leistung
  • Abgabe Führerausweis Unterkategorie Al

oder

mit praktischer Prüfung Kat. A beschränkt 25 kw/

  • Praktische Prüfung
  • Prüfungsfahrzeug:
    • ein zweirädriges Motorrad mit einem Hubraum bis 125 cm3 , ausgenommen Kleinmotorräder (nach altem Recht)
  • Abgabe Führerausweis der Kategorie A beschränkt
  • (Dieser Weg erfordert eine weitere praktische Prüfung, unabhängig von Fahrpraxis und Alter, zum Aufstieg in die Kategorie A unbeschränkt)

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Führerausweis Kat. A1

Möglichkeit 1

Berechtigung für Führerausweis Kat. A beschränkt

  • Fahrzeug:
    • Motorräder mit einer Motorleistung von max. 25kW und max. 0.16 kW/kg.
  • nach 2-jähriger Fahrpraxis (A1 alt) Kat. A beschränkt
    • Lernfahrausweis
    • keine Ausbildung vorgeschrieben
  • Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
      ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW mit 2 Sitzplätzen.
  • Abgabe Führerausweis Kategorie A unbeschränkt.

Möglichkeit 2    Alter über 25 Jahre

Berechtigung für Führerausweis Kat. A beschränkt.

  • Fahrzeug:
    • Motorräder mit einer Motorleistung von max. 25kW und max. 0.16 kW/kg
  • keine Fahrpraxis erforderlich
    • Lernfahrausweis
    • keine Ausbildung vorgeschrieben
  • · Praktische Prüfung
    • Prüfungsfahrzeug:
      ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW mit 2 Sitzplätzen.
  • Abgabe Führerausweis Kategorie A (unbeschränkt)

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Kat. A berechtigt neu Kat. A

  • keine Einschränkung